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Jägerinnen und Jäger setzen starkes Zeichen – Landesregierung hat Vertrauensbasis in Jägerschaft massiv gestört

Landesjagdgesetz-Novelle

Anlässlich der Übergabe der Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. zum Regierungsentwurf von GRÜNEN, SPD und FDP für ein neues Jagdgesetz erklärt der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Horst Gies: „Der Unmut in der Jägerschaft ist weiterhin ungebrochene und groß. Wirklich beeindruckend, wie viele Jägerinnen und Jäger heute ihrer Ablehnung des Regierungsentwurfs in Mainz Ausdruck verliehen haben – das war ein starkes und wichtiges Zeichen. Die Jägerinnen und Jäger sehen es nicht ein, sich vom Land ‚als reine Dienstleister herabstufen zu lassen‘. Auch die CDU-Landtagsfraktion hatte schnell und deutlich kommuniziert, dass sie diesen Entwurf nicht mittragen wird.“

Horst Gies erneuert und wiederholt dazu die Position seiner Fraktion:

„Jägerinnen und Jäger fühlen sich vorgeführt, nicht ernstgenommen sogar degradiert. So kann und darf die Landesregierung nicht mit unserer Jägerschaft umgehen.“ Gies, der selbst Jäger ist, zeigt sich erschüttert, dass zukünftig behördliche Anordnungen und Anweisungen der Jägerschaft vorschreiben sollen, wie sie ihre Tätigkeit auszuüben haben. Mit diesem Entwurf werde der Waldbau weit über den Artenschutz und die Hege gestellt. In diesem Kontext fragt Gies, wo denn der Tierschutz im Regierungsentwurf bleibe? Ein weiterer Streitpunkt seien zudem die massiven Einschränkungen des bewährten Reviersystems. Zukünftig sollen Grundstückseigentümer neben dem Jagdpächter jagen dürfen. Es drohe die Gefahr, dass ein Keil zwischen Behörden, Landwirte, Waldbesitzer sowie Jägerinnen und Jäger und Naturschützer getrieben würde, so der CDU-Abgeordnete.

Gies formuliert in diesem Zusammenhang die wesentlichen Punkte, für die sich seine Fraktion stark macht:

1. Jägerinnen und Jäger benötigen Vertrauen
Gerade der klimastabile Waldumbau benötigt Jägerinnen und Jäger als ausgebildete Experten mit lokalen Kenntnissen. Deshalb ist eswichtig, dass das Landesjagdgesetz bürokratische Hürden ab- und keine neuen aufbaut.


2. Inhaltliche No-Gos (exemplarisch) des Regierungsentwurfs:
• Wegfall des Muttertierschutzes bei Schalenwild,
• Wegfall des Kreisjagdmeisters,
• Einführung des sog. Jedermannsjagdrechts von Grundeigentümern in der Jagdgenossenschaft.


3. Wolf gehört ins Jagdrecht
Bereits im Juni-Plenum hatte die CDU-Fraktion mit dem Antrag „Zukunft mit dem Wolf in Rheinland-Pfalz – Natürliche Bestandsgrenzen anerkennen, gemeinsames Monitoring und Management“ klar und deutlich gefordert, dass der Wolf ins Landesjagdgesetz gehört. Denn nur, weil er dort auftaucht, heißt es noch lange nicht, dass dieser zum Abschuss freigegeben wird.


4. Saatkrähe frustriert Bauern und Winzer
Viele Bauern sind frustriert. Aufgrund der hohen Populationen bei der Saatkrähe werden immer öfters Schäden bei Saatgut oder Jungpflanzen gemeldet. Deshalb muss auch die Saatkrähe bereits heute im Landesjagdrecht auftauchen. Zudem muss auch hier auf bundesrechtlicher Ebene die Bejagung zur Schadensabwehr geregelt werden.

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