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Cannabis-Legalisierung stellt Justiz im Land vor große Herausforderungen

Aus dem heutigen Rechtsausschuss: Auswirkungen der Amnestieregelung im Cannabisgesetz auf die Justiz

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses hat die CDU-Landtagsfraktion nachgefragt, welche Auswirkungen die beschlossene Cannabis-Legalisierung auf die rheinland-pfälzische Justiz hat. Davor, dass Besitz und Konsum von Cannabis ab dem 1. April erlaubt sein soll, graut es vielen Strafverfolgern im Land, denn damit einhergeht auch die Prüfung offener Verfahren – wegen der sog Amnestieregelung im Cannabis-Gesetz müssen tausende Akten überprüft werden.

Dazu der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende und Sprecher der Fraktion im Rechtsausschuss Marcus Klein:

„Justizminister Mertin musste heute einräumen, dass die beschlossene Cannabis-Legalisierung die Justiz in Rheinland-Pfalz vor große Herausforderungen stellt. Für unsere ohnehin stark belastete Justiz bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand, da ab dem 1. April alle offenen Vollstreckungsverfahren überprüft werden müssen, um die nach neuem Recht straffreien Handlungen aus den Strafen herauszustreichen.“

Das Problem im Detail:
Bei Verfahren, in denen es zu einer Gesamtstrafenbildung kam, können nicht durch ein einfaches ,Herausstreichen‘ der Cannabisdelikte angepasst wer-den. Vielmehr werden Richter gesetzlich dazu gezwungen, bereits abgeschlossene Verfahren neu zu würdigen und Strafen insgesamt neu festzusetzen. Gerichte und Staatsanwaltschaften werden so alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen. Wie im heutigen Rechtsausschuss mitgeteilt, betrifft dies über 9800 Verfahren. Hinzu kommen vorzeitige Haftentlassungen von verurteilten Straftätern, bei denen die verhängte Freiheitsstrafe noch nicht vollständig verbüßt ist. Außerdem können sich Verantwortliche unter Umständen straf-bar machen, wenn die Justiz zu langsam die Amnestieregelung umsetzt.

„Als CDU-Landtagsfraktion haben wir den sofortigen Stopp der Cannabis-Legalisierung in der vergangenen Plenar-Debatte gefordert. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen haben wir auch darauf hingewiesen, vor welch große Herausforderungen Polizei und Strafverfolgungsbehörden im Zuge der Cannabis-Freigabe gestellt werden. Umso unverständlicher, dass Justizminister Mertin diese schweren Bedenken, die er heute geäußert hat, nicht schon in der damaligen Landtagsdebatte ausgesprochen hat. Alle Warnungen blieben unerhört. Das Gesetz muss nun im Bundesrat durch ein Anrufen des Vermittlungsausschusses gebremst werden“, erklärt Marcus Klein abschließend.

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