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Arzt mit rotem Stethoskop

Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein: Länderübergreifende CDU-Fraktionsinitiative gestartet.

Poolärzte / Sozialversicherungspflicht / Urteil des Bundessozialgerichts (BSG)

„Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben.“

Die gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland und Schleswig-Holstein fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Rettung des Bereitschaftsdienstsystems in den Bundesländern die Sozialversicherungspflicht für die so genannten ‚Poolärzte‘ aufzuheben.

Hintergrund: Die Sozialversicherungspflicht für die sog. Poolärzte geht auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober zurück.

Für Rheinland-Pfalz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christoph Gensch: „Eine flächendeckende und gute medizinische Versorgung auch außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten ist für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten von enormer Bedeutung. Es ist deshalb erforderlich, für Einnahmen der Ärztinnen und Ärzte aus dem kassenärztlichen Notdienst eine gesetzliche Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht ähnlich der bereits existierenden Ausnahmen für Notärzte (§ 23c Abs. 2 SGB IV) und der Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Impfzentren (§ 130 SGB IV) zu schaffen. Diese Ausnahme ist zur Aufrechterhaltung des kassenärztlichen Notdienstes in den Bereitschaftspraxen notwendig und sorgt dafür, dass die medizinische Versorgung – auch durch ‚Poolärzte‘ – weiterhin gesichert ist. Bei den ‚Poolärzten‘ handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte, die nicht in Rheinland-Pfalz niedergelassen sind, aber dort auf freiwilliger Basis Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst leisten.

Hauke Hansen, der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, ergänzt: „Poolärzte entlasten maßgeblich ihre Kolleginnen und Kollegen im niedergelassenen Bereich und damit auch die stationären Strukturen. Sie sind seit Jahren ein verlässlicher und wichtiger Teil unserer Gesundheitsversorgung. Nun haben rund 400 Poolärztinnen und Poolärzte in Schleswig-Holstein zum 31.12.2023 ihre Kündigung erhalten. Viele dieser Medizinerinnen und Mediziner sind im Rentenalter. Sollte es bei der Sozialversicherungspflicht bleiben, werden wir den allergrößten Teil als Arbeitskräfte unwiederbringlich verlieren, das hätte sehr weitreichende negative Folgen für die Versorgung. Gestern haben CDU, Grüne und FDP gemeinsam einen Antrag zur nächsten Plenartagung eingebracht, der das Problem angeht und die Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für den Bereitschaftsdienst fordert. Die finale Entscheidung liegt hierzu auf Bundesebene. Der Bundesgesundheitsminister hat allerdings bislang nichts unternommen. Er muss nun unverzüglich sicherstellen, dass diese hochqualifizierten und dringend benötigten Fachkräfte dem Gesundheitssystem auch nach dem 31.12.2023 weiterhin zur Verfügung stehen.“

Auch Alwin Theobald, gesundheitspolitischer Sprecher der saarländischen CDU-Landtagsfraktion, ist besorgt: „Nach dem bereits beschlossenen Aus für die kinderärztliche Bereitschaftspraxis in Saarlouis und der drohenden Schließung unserer kinderärztlichen Bereitschaftspraxis an der Marienhausklinik Neunkirchen-Kohlhof gerät nun auch die flächendeckende Versorgung durch die ärztlichen Bereitschaftsdienste im Saarland in Gefahr. In unserem Gesundheitssystem brennt es an allen Ecken und Enden. Wenn der zuständige Minister dazu weiter schweigt, muss die Ministerpräsidentin das Thema zur Chefsache machen!" Im Saarland seien rund 150 so genannte Poolärzte in 13 Bereitschaftspraxen betroffen, so Theobald in Berufung auf Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Saarland).

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Dr. Michael Preusch, erklärt: „Gerade im ländlichen Raum sind die so genannten Pool-Ärzte, die aus ihrer Anstellung im Krankenhaus oder aus dem Ruhestand heraus den haus- und fachärztlichen Bereitschaftsdienst unterstützen, zentral für die Sicherstellung einer umfassenden ambulanten Versorgung. Dass die Tätigkeit als Pool-Arzt zukünftig der Sozialversicherungspflicht unterliegen soll, macht sie für viele der Ärztinnen und Ärzte, die heute in Baden-Württemberg dort aktiv sind, unattraktiv. Das wird sich zwangsläufig in einer Reduzierung des Versorgungsangebots niederschlagen. Die bereits heute effizient aufgestellten Notfallpraxen und Fahrdienste müssen zahlen- und zeitmäßig reduziert werden. Der Druck auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser wird sich weiter erhöhen. Daran kann niemand ein Interesse haben. Auf dieses Risiko haben sowohl der Bundesrat als auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung mehrfach hingewiesen. Es passt aber leider ins Bild der aktuellen Handlungsunfähigkeit der Ampel, dass die Minister Lauterbach und Heil dennoch die Schaffung einer sozialgesetzlichen Ausnahmereglung ablehnen und die Menschen mit der drohenden Angebotsverknappung vor Ort alleingelassen werden.“

Im Vierer-Verbund fordern wir unsere Landesregierungen auf sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ‚Poolärzte‘ analog zu den Notärzten im Rettungsdienst von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht befreit werden. Die Befreiung soll für die Einnahmen von Ärztinnen und Ärzten gelten, die im Rahmen des kassenärztlichen Notdienstes sowohl aus bestehenden als auch aus neu aufzunehmenden Tätigkeiten erzielt werden“, so die vier Gesundheitspolitiker. Die Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte müsse schnell kommen, so Gensch, Hansen, Theobald und Preusch abschließend.
 

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