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Quick-Freeze reicht nicht aus – befristete Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen Kindesmissbrauch unverzichtbar

Gespräch mit Innenminister Herrmann / Speicherung der IP-Adressen

Nach einem intensiven Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, in München hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, die Bedeutung der Speicherung von IP-Adressen bei Dienste-Anbietern für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern betont. „Ich bin mir mit dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz vollkommen einig, dass die dazu vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eröffneten Spielräume genutzt werden müssen:

„Notwendig ist jetzt eine schnelle und praxistaugliche Lösung. Jeder Fall von Kindesmissbrauch, der über die Speicherung und Nutzung von IP-Adressen aufgeklärt werden kann, verhindert möglicherweise eine Fortsetzung des Missbrauchs, dient dem Opferschutz und der Bestrafung der Täter.

Dabei ist das sog. ‚Quick-Freeze-Verfahren‘, das nun schon seit mehr als einem Jahrzehnt diskutiert wird, zur Aufklärung dieser und anderer Verbrechen nicht ausreichend. Denn das ‚Quick-Freeze-Verfahren‘, d.h. das Einfrieren bestimmter Daten im Einzelfall, hilft eben nur bei einem konkreten Verdacht, erfordert immer eine richterliche Anordnung und zudem schnelles Handeln.

Das Problem der Ermittlungsbehörden besteht aber gerade darin, dass vielfach die für eine für Strafverfolgung notwendige Daten schon gelöscht und damit nicht mehr verfügbar sind. Deshalb muss die vom EuGH zur Bekämpfung u.a. von schwerer Kriminalität eröffnete Möglichkeit zur befristeten Speicherung von IP-Adressen genutzt werden. Gerade bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch ist dieses Instrument unverzichtbar. Kindesmissbrauch ist Mord an Kinderseelen.“

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