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Christian Baldauf: Schuldenbremse steht nicht zur Disposition

Sanierung der Staatsfinanzen

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, hat neuerlich auf die zentrale Bedeutung der Schuldenbremse hingewiesen
und deutlich gemacht, dass diese nicht zur Disposition steht:

„Der Staat muss auch in Zukunft handlungsfähig bleiben. Auch er kann insolvent gehen, auch ihm sind Grenzen gesetzt. Alles staatliche Geld, das in der aktuellen pandemiebedingten Ausnahmesituation aus noch so gutem Grund in großem Umfang ausgegeben wird, wird aus den Einkommen der Bürger durch Steuern und Abgaben jetzt und in der Zukunft finanziert. Deshalb ist zu Recht verfassungsrechtlich explizit vorgeschrieben, dass für diese Schulden eine ‚entsprechende Tilgungsregelung‘ vorzusehen ist. Hiervon soll bewusst eine disziplinierende Wirkung ausgehen. Nur weil wir vor der Pandemie die Schuldenbremse eingehalten haben, können wir jetzt die zahllosen Rettungs- und Überbrückungsmaßnahmen überhaupt leisten.

Es muss deshalb bei aller Unterstützung sinnvoller schuldenfinanzierter Maßnahmen immer wieder auch die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben angemahnt werden. Die Sanierung der Haushalte ist Pflicht, sobald die Wirtschaft wieder Wachstumsergebnisse erzielt. Nur mit der Schuldenbremse können wir dauerhaft die Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und damit die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben gewährleisten. Sie steht nicht zur Disposition.“

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